Unser Angebot für Sie
Unsere Rettungsdienstfortbildungen richten sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) eine jährliche Fortbildung im Umfang von 30 Stunden ableisten müssen, um ihre Tätigkeit weiter ausführen zu dürfen. Dies ist geregelt im § 5 Absatz 4 Satz 1 des Rettungsgesetzes NRW und betrifft Rettungshelfer*innen, Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen (Personen mit einer rettungsdienstlichen Qualifikation).
Nutzen Sie zur Anmeldung einfach unsere Terminübersicht unten auf dieser Seite. Wir freuen uns auf Sie!