Hilfe für die Ukraine – Jetzt helfen, spenden & informieren

Humanitäre Hilfe

Angesichts des andauernden und sich ausweitenden bewaffneten Konflikts in der Ukraine werden Not und Leid der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe immer dringlicher und größer.

Im Rahmen eines Soforthilfeprojektes stellt das DRK umfassende Hilfsmaßnahmen zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Menschen auf der Flucht bereit.

Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.drk.de/hilfe-weltweit/wo-wir-helfen/europa/ukraine-krise-humanitaere-hilfe/

Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine in Bonn

Angesichts des andauernden und sich ausweitenden bewaffneten Konflikts in der Ukraine suchen viele Menschen Schutz in Deutschland. Auch die Bundesstadt Bonn nimmt Schutzbedürftige aus der Ukraine auf. Das DRK Bonn bietet für diese Menschen erste Orientierungshilfen und Unterstützung an.

Häufige Fragen

1. Kann ich nach Deutschland einreisen?

Für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland benötigen alle Schutzsuchenden aus der Ukraine bis zum 31.08.2022 kein Visum. An Schengen-Binnengrenzen finden keine regulären Grenzkontrollen statt. Wenn sie genaueres hierzu wissen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Fachberatungsstelle.

2. Darf ich in Deutschland bleiben?

Nach einem Beschluss der EU werden alle Personen, die eine ukrainische Staatsbürgerschaft nachweisen können oder in der Ukraine als Flüchtlinge anerkannt sind sowie deren enge Familienangehörige und nicht-verheiratete Partner in dauerhafter Beziehung in Deutschland gebührenfrei eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 4. März 2024 erhalten, die danach unter Umständen nochmals verlängert werden kann. Gleiches gilt für ukrainischer Staatsangehörige, die bereits vor dem 24. Februar in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis hatten (z.B. ukrainische Studierende, Ehepartner in Deutschland) und deren Aufenthalt nicht mehr verlängert werden kann (z.B. wegen Scheitern des Studiums, Trennung von Ehepartner). Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt u.a. zu Sozialleistungen, Schulbesuch und zum Arbeiten. Für andere Personen, die in der Ukraine gewohnt haben, gibt es gesonderte Regelungen.

  • Für alle diese Schutzsuchenden gilt: Stellen Sie keinen Asylantrag! (Vorgehen: siehe Nr. 5)
  • Wenden Sie sich bei spezifischen Fragen an eine Fachberatungsstelle
3. Was muss ich tun, wenn ich eine Notunterkunft brauche?

Wenn Sie in Kürze eine Unterkunft benötigen werden (z.B. bei zunächst gesicherter, privater Unterbringung), schreiben Sie an obdach@bonn.de und melden Sie Ihren Bedarf unter Angabe von: FAMILIENNAME, Vorname, Geburtsdatum aller Personen die untergebracht werden sollen und geben auch eine Telefonnummer an, unter der Sie erreicht werden können.
Wenn Sie unverzüglich eine Unterkunft benötigen, melden sie sich bitte direkt in der vom DRK betriebenen Erstanlaufstelle der Stadt Bonn in der Ernst-Robert-Curtius-Str. 12, 53117 in Bonn- Buschdorf.

Hier werden Corona-Schnelltests gemacht, die Schutzsuchenden registriert und verpflegt und können sich dort einige Stunden bis drei Nächte lang aufhalten, bis die Stadt Bonn ihnen eine Unterkunft zuweist und einen Transfer dorthin organisiert.

4. Was muss ich tun, wenn ich Sozialleistungen und/oder eine Krankenbehandlung benötigte?

Zurzeit gibt es eine sehr lange Wartezeit (mindestens mehrere Wochen) für die Leistungen vom Sozialamt. Sie können daher mit Ihren Dokumenten in die Erstanlaufstelle des DRK in die Ernst- Robert-Curtius-Str. 12 gehen. Dort erhalten Sie pro Person jeweils mindestens einen 25€- Lebensmittelgutschein. Mit diesem können Sie in den meisten Supermärkten in Bonn einkaufen. Bitte fragen Sie vorab an der Kasse, ob das Geschäft diesen akzeptiert. Bei Einkäufen unter 25€ wird kein Rückgeld gegeben. Der Wert der ausgeteilten Gutscheine wird vollständig von Ihren künftigen Sozialleistungen abgezogen!

a) Melden Sie sich per E-Mail an asylblg@bonn.de. Schreiben Sie in die Betreffzeile: „UKR / NAME, Vorname, Antrag auf Leistungen“. Schreiben Sie in die E-Mail: „Ich beantrage Leistungen nach dem AsylblG“, geben sie die Namen und Geburtsdaten aller Personen an, für die Leistungen beantragt werden sollen und die Anschrift, unter der Sie zurzeit wohnen und fügen Identitätsnachweise, ihre Anmeldung, Antragsformulare und ein biometrisches Passfoto bei. Mit diesem Antrag erhalten Sie automatisch später auch eine Krankenversicherungskarte zugeschickt. Alle notwendigen Antragsunterlagen können Sie hier abrufen: https://www.bonn.de/themen-entdecken/integration-migration/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz.php

Schicken Sie alle Anträge und Unterlagen bitte mit Foto zusätzlich postalisch an: Amt für Soziales und Wohnen; Hilfen für Asylsuchende (Amt 50-221); Oxfordstr. 19, 53111 Bonn. Bitte eröffnen Sie möglichst sofort ein eigenes Bankkonto in Deutschland. Dies ist ab sofort auch mit der neuen ukrainischen ID (Personalausweis) in Scheckkartenformat möglich. Die Sparkasse Köln/Bonn bietet bis auf Weiteres und auf Widerruf Geflüchteten aus der Ukraine ein Girokonto für das erste Jahr kostenfrei an.

b) Notfalls kann auch das Konto einer anderen Person genannt werden. In diesem Fall müssen Sie aber dem Sozialamt eine unterschriebene, schriftliche Einwilligung des Kontoinhabers beifügen, dass sein Konto für die Überweisung von Leistungen genutzt werden darf und zusätzlich eine unterschriebene, schriftliche Einwilligung von Ihnen (Antragsteller), dass die Leistungen auf das Konto des Kontoinhabers gezahlt werden dürfen. Alternativ kann Ihnen vom Sozialamt notfalls ein Scheck ausgestellt werden. Wenn Sie wirklich sofort Geld brauchen, weil sie z.B. keine private Unterstützung erhalten, schreiben Sie dies bitte in die E-Mail: „Ich brauche dringend Leistungen“. Sollten Sie dringend eine Auszahlung per Scheck benötigen, schreiben Sie bitte in die Betreffzeile der E-Mail noch vor ihren Namen „Scheck“.

c) NUR dringende Krankenfälle: Wenn Sie aufgrund akuter Erkrankung, Schwangerschaft, etc. sehr dringend auf Krankenbehandlung angewiesen sind, schreiben Sie bitte eine E-Mail an krankenhilfe@bonn.de und schreiben: „Ich brauche wegen akuter Krankheit dringend einen Krankenhilfeschein“. Beschreiben sie den Grund für dessen Notwendigkeit. Bitte fügen Sie eine Kopie aller Reisepässe/Dokumente bei und geben Sie im Idealfall Ihre Wohnadresse an. Bei absoluten Notfällen suchen sie bitte direkt das nächste Krankenhaus auf oder rufen die 112.

d) Nur bei Kindern/Jugendlichen: Alle spezialisierten Bonner Kinder- und Jugendärzte bieten bis auf Weiteres und auf Widerruf an, alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendliche auch vorerst ohne Krankenversicherung / Krankenhilfeschein kostenfrei zu behandeln.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Schutzsuchende aus der Ukraine mit einem Aufenthalt nach §24 (!), die im erwerbsfähigen Alter sind, ab dem 01.06.22 nicht mehr unter die Zuständigkeit des Sozialamtes, sondern unter die Zuständigkeit des Jobcenters fallen werden. Sie werden also alle im Mai neue Anträge beim Jobcenter stellen müssen, um ab dem 1.6. weiterhin Sozialleistungen ggf. einschl. Miete und Krankenversicherung erhalten zu können.

Durch Schutzsuchende aus der Ukraine mit §24 Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltstitel sollte daher jetzt schon ein Antrag gestellt werden. Hierfür gibt es ein besonderes Formular. Das Sozialamt hat dieses Formular fast allen Berechtigten per Post zukommen lassen. Sollten Sie dieses noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte eine Migrationsberatungsstelle (Caritas, Rotes Kreuz, BdV u.a.) oder das Jobcenter direkt unter 0228 85490. Dieses gilt nur für einen Übergangszeitraum bis zum 15.06.2022. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: https://www.jobcenter-bonn.de/fuer-arbeitssuchende/

Nach dem 15.06.2022 müssen Schutzsuchende aus der Ukraine die üblichen Formulare ausfüllen wie HA, EK, VM und KDU ausfüllen. Diese finden Sie auf dieser Seite unter der Überschrift : „Arbeitslosengeld II“.: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos. Erwerbsunfähige, unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren und Personen im Rentenalter bleiben dagegen in der Zuständigkeit des Sozialamtes und müssen einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII stellen.

5. Ich habe in Bonn privat oder durch die Vermittlung der Stadt bereits eine Unterkunft gefunden und möchte eine Aufenthaltserlaubnis. Was muss ich tun?

Melden Sie sich telefonisch unter 0228 776677 oder per E-Mail an buergeramt@bonn.de. Schreiben Sie in die Betreffzeile: „UKR / NAME, Vorname, Termin für Anmeldung“ und schreiben in die E-Mail: „Ich bin ukrainischer Schutzsuchende(r) und brauche dringend einen Termin zur Anmeldung“. Zählen Sie in der Mail alle Personen, die Sie anmelden möchten mit Geburtsdatum auf und geben Ihre Wohnanschrift an. Sie bekommen dann per Mail einen Termin im Dienstleistungszentrum im Stadthaus. Denken Sie dann beim Termin daran, Ihre ukrainischen Ausweisdokumente und eine Bestätigung des Wohnungsgebers/Vermieters bzw. des Hotels oder der Notunterkunft (eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung, Link dazu unter: https://www.bonn.de/medien-global/amt-33/33_4_065_Wohnungsgeberbestaetigung.pdf ) mitzunehmen. Beim Termin wird Ihnen dann eine Meldebescheinigung ausgestellt. Etwa eine Woche nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeschickt, die sie z.B. bei jeder Erwerbstätigkeit später angeben müssen. Verwahren Sie diese Bescheinigung gut.

Im zweiten Schritt werden Sie bei diesem Termin an einen speziell eingerichteten Tisch verwiesen, an dem ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde Ihnen eine Bescheinigung über einen vorläufigen Aufenthalt ausstellt (grünes Faltblatt mit dem Namen „Fiktionsbescheinigung“). Wenn in diesem Dokument die Worte „Erwerbstätigkeit gestattet“ geschrieben sind, dürfen Sie damit sofort jede Arbeit aufnehmen, sowohl als Angestellter als auch als Selbstständiger mit Gewerbeanmeldung oder Freiberufler mit Anmeldung beim Finanzamt. Bitte beachten Sie, dass jeder künftige Termin mit der Ausländerbehörde nicht hier im Stadthaus, sondern in der Oxfordstraße 19 stattfinden wird.

6-8 Wochen später erhalten Sie ihre reguläre Aufenthaltserlaubnis im Scheckkartenformat. Diese wird zunächst bis 04.03.2022 gültig sein. Auch ist es möglich, dass Sie alternativ vom Ausländeramt ein Klebeetikett in Ihren Pass bekommen. Mit diesem haben Sie die gleichen Recht wie mit einem Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat.
Wenn Sie ein Ausländer in der Ukraine waren, der dort weder als Flüchtling anerkannt war, noch Familienmitglied von Ukrainern oder Flüchtlingen war (z.B. als Student, Angestellter dort gelebt haben), bekommen Sie zunächst keine Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und können auch nicht über den 31.08.2022 hinaus in Deutschland bleiben. Im Einzelfall können aber Lösungen für einen längeren Aufenthalt in Deutschland gefunden werden, hierzu wenden Sie sich bitte dringend an eine Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle z.B. bei der Caritas, beim Roten Kreuz, dem Kölner Flüchtlingsrat u.a.

6. Ich bin ein unbegleiteter, minderjähriger Schutzsuchender aus der Ukraine oder ich habe als Nicht-Elternteil einen Minderjährigen zeitweise in meiner Obhut. Was muss ich tun?

Unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine müssen unverzüglich in die Jugendschutzstelle in die Münsterstraße 21 in Bonn gebracht werden. Diese ist rund um die Uhr geöffnet. Nach Möglichkeit sollte die Jugendschutzstelle telefonisch vorab unter 0228 3827164 informiert werden. Außerdem muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Dieser kann abends und nachts auch in der DRK- Erstanlaufstelle Ernst-Robert-Curtius-Str. 12, 53117 in Bonn-Buschdorf gemacht werden.

Minderjährige, die sich in der Obhut von Verwandten, Freunden, Bekannten oder Fremden befinden, müssen dem Jugendamt an der Welschnonnenstr. 1-5, 2.OG links, gemeldet werden. Eine vorherige Terminabsprache per E-Mail an vormundschaften-uma@bonn.de oder telefonisch unter 0228 773090 ist ratsam.

7. Wo erhalte ich Informationen zu Sprachkursen und Arbeit?

Melden Sie sich beim Integration Point der Agentur für Arbeit Bonn. Senden Sie das Anmeldeformular an bonn.ip@arbeitsagentur.de oder melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0228 / 924 – 2300. Sie erhalten anschließend einen Beratungstermin. Die Beratung ist auch mehrsprachig möglich.

Der Link zum Anmeldeformular:

Anmeldeformular

Als anerkannte Schutzsuchende aus der Ukraine sind Sie auf Antrag beim BAMF zu einem kostenlosen Integrationskurs berechtigt, sobald Sie ein Aufenthaltsdokument vom Ausländeramt erhalten. Bei der Beantragung hilft Ihnen der Integration Point sowie alle MBE-Beratungsstellen.

8. Ich habe schon einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten und möchte langfristig eine Wohnung für mich oder meine Familie suchen. Was kann ich tun?

Es ist sehr schwierig, auf dem Bonner Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei Weitem. Dabei gibt es zwei verschiedene Wohnungsmärkte: Den Sozialen Wohnungsmarkt und den privaten Wohnungsmarkt. Wenn Sie auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein sehr niedriges Arbeitseinkommen haben, können Sie bei der Stadt Bonn einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Nur mit diesem können Sie Sozialwohnungen anmieten. Die Erteilung eines Scheins bedeutet allerdings nicht, dass sie eine Wohnung erhalten, sie müssen immer noch selbst eine finden oder durch die Stadt zugewiesen bekommen. Eine jahrelange Wartezeit ist nicht ungewöhnlich.

Den Schein können Sie unter folgendem Link beantragen:
https://www.bonn.de/vv/produkte/Wohnberechtigungsschein.php
Außerdem können Sie selbst auf dem privaten Wohnungsmarkt nach Angeboten suchen, so z.B. auf großen Internetportalen wie www.immobilienscout24.de, www.immowelt.de , www.wohnungsboerse.net , www.ebay-kleinanzeigen.de oder www.wg-gesucht.de oder bei großen Vermietern wie Vebowag, Vonovia, Sahle Wohnen u.v.a.
Wenn Sie Sozialleistungen vom Sozialamt/Jobcenter erhalten, werden nur Mieten bis zur einer bestimmten Höhe übernommen. Dieser Werte finden Sie hier: https://www.bonn.de/themen- entdecken/soziales-gesellschaft/angemessene-miethoehen-in-bonn.php. Die angezeigten Miethöhen schließen keine Heizkosten ein (sog. „Kaltmiete/KM“). Das Sozialamt/Jobcenter übernimmt aber zusätzlich auch die Heizkosten (Die Miete mit Heizkosten wird „Warmmiete/WM“ genannt)

9. Ich brauche für den Kontakt zu Angehörigen und Ämtern eine deutsche SIM-Karte zum Telefonieren und muss zur Erledigung von Terminen öffentliche Verkehrsmittel nutzen, habe aber kein Geld für eine Fahrkarte. Was kann ich tun?

Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges in ihrem Land flüchten und nach Deutschland einreisen, können hier kostenlos alle Busse und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzen. Dies gilt für alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie für alle U-, Straßen-, Stadtbahnen und Busse. Als Fahrausweis dient ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument. Dies gilt bis auf weiteres und auf Widerruf.

Für Geflüchtete aus der Ukraine sind ab sofort auch in den Telekom-Shops kostenlose SIM-Karten erhältlich. Pro Flüchtling wird eine Karte ausgegeben. Die Verfügbarkeit ist begrenzt. Zwecks Legitimation ist die Vorlage von gültigen ukrainischen Ausweisdokumenten Voraussetzung. Diese Sim-Karte beinhaltet sowohl Telefonie als auch Daten. Dies gilt bis auf weiteres und auf Widerruf.

10. Ich bin als Ukrainerin oder Ukrainer mit deutscher Herkunft nach dem 24.2.2022 nach Deutschland geflohen, habe mich fest entschieden, dauerhaft in Deutschland zu bleiben und möchte das Anerkennungsverfahren als Spätaussiedler in Deutschland beantragen oder zu Ende führen. Das ist normalerweise nicht möglich. Gibt es jetzt Ausnahmen?

Ja, Personen aus der Ukraine die bereits einen Antrag gestellt haben, können trotz vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland (bis zu 6 Monaten) ihren Aufnahmebescheid erhalten. Stellen Sie eine Sachstandsanfrage beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen für die Aufnahme schon vor Einreise erfüllt haben oder das BVA ihnen nicht ausdrücklich das Nachholen erlaubt, bitten Sie darum, dass vorerst nicht entschieden wird! Auch können neue Anträge ausnahmsweise innerhalb der ersten 6 Monate im Inland (Aufnahmelager Friedland) angenommen werden. Sie müssen aber alle Voraussetzungen bereits bei Antragstellung erfüllen. Stellen Sie sonst den Antrag nicht! Nutzen Sie ggf. die ersten 6 Monate für den Erwerb der Sprachkenntnisse und die Besorgung aller Herkunftsnachweise. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine MBE- oder Suchdienstberatungsstelle.

11. Ich bin aus der Ukraine geflohen, jüdischer Herkunft und nach dem 24.2.2022 nach Deutschland gekommen. Kann ich mich aus Deutschland heraus als Kontingentflüchtling anerkennen lassen? Wenn ja, gibt es andere Voraussetzungen?

Ja, Ukrainer und andere Bürger von Staaten der ehemaligen Sowjetunion (außer Estland, Lettland, Litauen) jüdischer Herkunft, die am 24.03.2022 in der Ukraine wohnhaft waren, können ausnahmsweise in Deutschland ihre Anträge auf Anerkennung als Kontingentflüchtlinge über jede jüdische Gemeinde in Deutschland stellen.
Außerdem wird ausnahmsweise sowohl von deutschen Sprachkenntnissen als auch von einer positiven Integrationsprognose als Voraussetzungen abgesehen. Außerdem erhalten Sie sofort einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Es ist aber zwingend die Herkunft von einem jüdischen Eltern- oder Großelternteil mit Originaldokumenten nachzuweisen. Bei Hilfebedarf wenden Sie sich an eine jüdische Gemeinde oder eine MBE-oder Suchdienstberatungsstelle.

Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/JuedischeZuwanderer/juedischezuwanderer-node.html

Wichtige Hinweise

Die oben genannten Informationen können sich täglich ändern und sind vereinfacht dargestellt. Für weitergehende und tagesaktuelle Informationen (z.B. zu Schulbesuch, Arbeitserlaubnis, Vorgehen bei unbegleiteten Minderjährigen), Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung und bei Verständnisfragen wenden Sie sich bitte an eine Fachberatungsstelle.

Für weitere Detailfragen stehen Ihnen Frau Holzer sowie Frau La Rocca und Herr Tobor gerne zur Verfügung.

Downloads

Die Migrationsberatung hat für alle Interessierte ein FAQ für Schutzsuchende aus der Ukraine erstellt.